Richtlinien & Standards
SWS Scholarly Society · Aktuelle offizielle Richtlinie ↗
Publikationsrichtlinien und Standards
Wissenschaftliche Themenzuordnung und redaktionelle Neuzuordnung
Die wissenschaftliche Passung ist ein wesentliches Kriterium im Redaktions- und Begutachtungsverfahren. Die Verfassenden sind dafür verantwortlich, jene SWS-Tagungsbandreihe und jenen wissenschaftlichen Fachbereich auszuwählen, die Hauptgegenstand, Ziele, Methodik, Anwendung, Ergebnisse und Schlussfolgerungen ihres Manuskripts am treffendsten abbilden.
Bei multidisziplinärer und fachübergreifender Forschung begründet die Verwendung einer bestimmten Methode, Technologie, Terminologie oder eines allgemeinen Nachhaltigkeitskonzepts allein noch keine thematische Passung. Wissenschaftlicher Inhalt und Hauptbeitrag des Manuskripts müssen dem wissenschaftlichen Gebiet der gewählten Tagungsbandreihe und des Fachbereichs substanziell entsprechen.
Besteht ein tatsächlicher wissenschaftlicher Bezug zum gewählten Themenbereich, ist dieser jedoch unzureichend ausgearbeitet oder nicht klar erkennbar, kann die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor zur Überarbeitung und Neuausrichtung aufgefordert werden. Forschungsziele, Methodik, Ergebnisse, Diskussion und Schlussfolgerungen sollen das betreffende wissenschaftliche Gebiet deutlicher widerspiegeln. Diese Ausrichtung muss durch den tatsächlichen Forschungsinhalt gestützt sein und darf nicht allein durch zusätzliche Schlüsselwörter, Fachbegriffe, allgemeine Literaturverweise oder Aussagen ohne wesentlichen Bezug zur Studie erfolgen.
Liegt das Manuskript auch nach Überarbeitung oder Klarstellung außerhalb des ursprünglich gewählten Themenbereichs, passt sein wissenschaftlicher Inhalt jedoch zu einer anderen SWS-Tagungsbandreihe, kann das Internationale Wissenschaftliche Komitee von SWS es jener Reihe und jenem Fachbereich zuordnen, die seinem wesentlichen wissenschaftlichen Inhalt genauer entsprechen.
Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor wird vor der endgültigen Veröffentlichung über jede vorgeschlagene redaktionelle Neuzuordnung informiert. Gegebenenfalls können die bisherige Begutachtungshistorie und redaktionelle Beurteilung das Manuskript begleiten. Wer der vorgeschlagenen Neuzuordnung nicht zustimmt, kann vor der endgültigen Veröffentlichung die Rücknahme des Manuskripts beantragen.
Dieses Verfahren dient einer korrekten wissenschaftlichen Klassifikation, einer passenden Leserschaft, transparenter Indexierung und der langfristigen wissenschaftlichen Integrität aller SWS-Tagungsbandreihen.
Möglichkeit einer erweiterten Zeitschriftenpublikation
Verfassende ausgewählter Konferenzbeiträge können zusätzlich eingeladen werden, eine wesentlich erweiterte Fassung ihrer Forschung für eine geeignete wissenschaftliche SWS-Zeitschrift auszuarbeiten und einzureichen.
Ein erweitertes Zeitschriftenmanuskript muss eine substanziell weiterentwickelte wissenschaftliche Arbeit darstellen und wesentliche neue Inhalte gegenüber der Tagungsbandfassung enthalten, beispielsweise zusätzliche Daten, Ergebnisse, Analysen, methodische Entwicklungen, Validierungen, Diskussionen, Fallstudien oder andere bedeutende wissenschaftliche Beiträge.
Der ursprüngliche Konferenzbeitrag ist im erweiterten Manuskript deutlich offenzulegen und korrekt zu zitieren. Die Einreichung einer erweiterten Fassung garantiert keine Veröffentlichung. Alle erweiterten Manuskripte gelten als eigenständige Zeitschrifteneinreichungen und unterliegen der redaktionellen Beurteilung, den Anforderungen an Originalität und Ähnlichkeitsprüfung sowie einem unabhängigen Begutachtungsverfahren der Zeitschrift.
Bei multidisziplinärer und fachübergreifender Forschung begründet die Verwendung einer bestimmten Methode, Technologie, Terminologie oder eines allgemeinen Nachhaltigkeitskonzepts allein noch keine thematische Passung. Wissenschaftlicher Inhalt und Hauptbeitrag des Manuskripts müssen dem wissenschaftlichen Gebiet der gewählten Tagungsbandreihe und des Fachbereichs substanziell entsprechen.
Besteht ein tatsächlicher wissenschaftlicher Bezug zum gewählten Themenbereich, ist dieser jedoch unzureichend ausgearbeitet oder nicht klar erkennbar, kann die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor zur Überarbeitung und Neuausrichtung aufgefordert werden. Forschungsziele, Methodik, Ergebnisse, Diskussion und Schlussfolgerungen sollen das betreffende wissenschaftliche Gebiet deutlicher widerspiegeln. Diese Ausrichtung muss durch den tatsächlichen Forschungsinhalt gestützt sein und darf nicht allein durch zusätzliche Schlüsselwörter, Fachbegriffe, allgemeine Literaturverweise oder Aussagen ohne wesentlichen Bezug zur Studie erfolgen.
Liegt das Manuskript auch nach Überarbeitung oder Klarstellung außerhalb des ursprünglich gewählten Themenbereichs, passt sein wissenschaftlicher Inhalt jedoch zu einer anderen SWS-Tagungsbandreihe, kann das Internationale Wissenschaftliche Komitee von SWS es jener Reihe und jenem Fachbereich zuordnen, die seinem wesentlichen wissenschaftlichen Inhalt genauer entsprechen.
Die korrespondierende Autorin bzw. der korrespondierende Autor wird vor der endgültigen Veröffentlichung über jede vorgeschlagene redaktionelle Neuzuordnung informiert. Gegebenenfalls können die bisherige Begutachtungshistorie und redaktionelle Beurteilung das Manuskript begleiten. Wer der vorgeschlagenen Neuzuordnung nicht zustimmt, kann vor der endgültigen Veröffentlichung die Rücknahme des Manuskripts beantragen.
Dieses Verfahren dient einer korrekten wissenschaftlichen Klassifikation, einer passenden Leserschaft, transparenter Indexierung und der langfristigen wissenschaftlichen Integrität aller SWS-Tagungsbandreihen.
Möglichkeit einer erweiterten Zeitschriftenpublikation
Verfassende ausgewählter Konferenzbeiträge können zusätzlich eingeladen werden, eine wesentlich erweiterte Fassung ihrer Forschung für eine geeignete wissenschaftliche SWS-Zeitschrift auszuarbeiten und einzureichen.
Ein erweitertes Zeitschriftenmanuskript muss eine substanziell weiterentwickelte wissenschaftliche Arbeit darstellen und wesentliche neue Inhalte gegenüber der Tagungsbandfassung enthalten, beispielsweise zusätzliche Daten, Ergebnisse, Analysen, methodische Entwicklungen, Validierungen, Diskussionen, Fallstudien oder andere bedeutende wissenschaftliche Beiträge.
Der ursprüngliche Konferenzbeitrag ist im erweiterten Manuskript deutlich offenzulegen und korrekt zu zitieren. Die Einreichung einer erweiterten Fassung garantiert keine Veröffentlichung. Alle erweiterten Manuskripte gelten als eigenständige Zeitschrifteneinreichungen und unterliegen der redaktionellen Beurteilung, den Anforderungen an Originalität und Ähnlichkeitsprüfung sowie einem unabhängigen Begutachtungsverfahren der Zeitschrift.
Forschung mit Menschen in SWS-Publikationen
Enthält ein Beitrag Forschung mit Menschen, menschlichem Material, menschlichem Gewebe oder personenbezogenen Forschungsdaten, müssen die Verfassenden erklären, dass sämtliche Arbeiten im Einklang mit der Deklaration von Helsinki von 1975 durchgeführt wurden
https://www.wma.net/what-we-do/medical-ethics/declaration-of-helsinki/, überarbeitet 2013.
Werden besondere, schutzbedürftige Gruppen in die Forschung einbezogen, kann eine Überprüfung erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Sämtliche Forschung mit Menschen, menschlichem Material, Gewebe oder personenbezogenen Forschungsdaten in allen von SWS publizierten Fachgebieten – Earth & Planetary Sciences, Social Sciences sowie Arts & Humanities – muss international anerkannten ethischen Standards entsprechen. Dazu gehören:
https://www.wma.net/what-we-do/medical-ethics/declaration-of-helsinki/, überarbeitet 2013.
Werden besondere, schutzbedürftige Gruppen in die Forschung einbezogen, kann eine Überprüfung erfolgen.
Bitte beachten Sie:
- Das eingereichte Manuskript wird geprüft. Nachweise, Einwilligungen und weitere Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen.
- Werden Gruppen nach Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Behinderung, Krankheit oder ähnlichen Merkmalen beschrieben, ist die Notwendigkeit dieser Einteilung zu erläutern.
Sämtliche Forschung mit Menschen, menschlichem Material, Gewebe oder personenbezogenen Forschungsdaten in allen von SWS publizierten Fachgebieten – Earth & Planetary Sciences, Social Sciences sowie Arts & Humanities – muss international anerkannten ethischen Standards entsprechen. Dazu gehören:
- Die Deklaration von Helsinki von 1975 (letzte Überarbeitung 2013) für biomedizinische und verhaltenswissenschaftliche Forschung.
- Der Belmont Report (1979) mit den Grundsätzen der Achtung der Person, des Wohltuns und der Gerechtigkeit.
- Gegebenenfalls einschlägige institutionelle und nationale Ethikvorschriften.
Auf Verlangen müssen Verfassende Folgendes vorlegen:
- Die Zustimmung einer institutionellen oder nationalen Ethikkommission, sofern erforderlich;
- Unterlagen zur informierten Einwilligung bei Studien mit identifizierbaren Personen;
- Eine Begründung für die Einbeziehung besonders schutzbedürftiger Gruppen, etwa Minderjähriger, marginalisierter Gemeinschaften oder Menschen mit Behinderungen.
Fachspezifische Aspekte
- In den Erd- und Planetenwissenschaften
Forschung mit indigenen Gemeinschaften, lokaler Bevölkerung oder traditionellem ökologischem Wissen erfordert eine vorherige informierte Einwilligung und muss ethische Richtlinien zur Datensouveränität und zu indigenen Rechten einhalten.
Studien, die raumbezogene, Umwelt- oder geologische Daten mit Bezug zu menschlichen Aktivitäten verwenden, müssen erforderlichenfalls Anonymisierung und ethisch verantwortungsvolle Georeferenzierung sicherstellen.
- In den Sozial- und Geisteswissenschaften
Studien zu kulturellen, psychologischen, gesellschaftspolitischen oder wirtschaftlichen Aspekten menschlicher Gesellschaften müssen ethische Anforderungen an Vertraulichkeit, Anonymität und Datenschutz der Teilnehmenden erfüllen.
Bei historischen, politischen oder gesellschaftlichen Themen müssen Verfassende Voreingenommenheit vermeiden, wissenschaftliche Integrität wahren und unterschiedliche Gemeinschaften verantwortungsvoll darstellen.
- In Kunst und Geisteswissenschaften
Forschung mittels Oral History, persönlicher Erzählungen, Interviews oder ethnografischer Studien erfordert eine ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden und die Achtung kultureller Sensibilitäten.
Studien zu künstlerischen Ausdrucksformen, religiösen Überzeugungen oder der Bewahrung von Kulturerbe müssen ethisch dokumentiert werden und eine nicht ausbeuterische Darstellung gewährleisten.
Allgemeine ethische Grundsätze für Forschung mit Menschen
- Datenschutz & Privatsphäre: Forschende müssen bei Forschung in der EU die DSGVO und darüber hinaus alle anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten.
- Transparenz & Fairness: Teilnehmende müssen vor ihrer Einwilligung umfassend über Zweck, Risiken und Nutzen der Forschung informiert werden.
- Verantwortungsvolle Berichterstattung: Werden Teilnehmende nach Herkunft, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder sozioökonomischem Status kategorisiert, müssen Verfassende die Notwendigkeit begründen und voreingenommene oder diskriminierende Sprache vermeiden.
Tierversuche in SWS-Publikationen
Die Redaktion verlangt, dass der mögliche Nutzen von Forschungsarbeiten, die Tieren Schaden zufügen, im Verhältnis zu allen übrigen Aspekten erheblich ist. Außerdem muss dargelegt werden, dass die Belastungen der Tiere und die Forschungsverfahren voraussichtlich nicht gegen die ethischen Vorstellungen der Leserschaft verstoßen. Insbesondere müssen Verfassende sicherstellen, dass das Manuskript allgemein anerkannten Vorgehensweisen entspricht:
Im Manuskript sind Haltung, Pflege, Schmerzbehandlung und alle erforderlichen Betreuungsmaßnahmen für die Tiere zu beschreiben. Bei Tieren in Privatbesitz ist die informierte Einwilligung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer einzuholen und zu beachten.
- Tiere nach Möglichkeit durch alternative Verfahren ersetzen;
- Die Zahl der eingesetzten Tiere reduzieren;
- Versuchsbedingungen und -verfahren laufend verbessern;
- Schäden und Belastungen für Tiere minimieren.
Im Manuskript sind Haltung, Pflege, Schmerzbehandlung und alle erforderlichen Betreuungsmaßnahmen für die Tiere zu beschreiben. Bei Tieren in Privatbesitz ist die informierte Einwilligung der Eigentümerinnen bzw. Eigentümer einzuholen und zu beachten.
Studien mit Pflanzen in den Sozial- und Geisteswissenschaften
Experimentelle Studien an Wild- oder Kulturpflanzen müssen institutionelle, nationale bzw. internationale Richtlinien einhalten. Verfassende müssen das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (https://www.cbd.int/) und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (https://cites.org/eng/disc/text.php) beachten. Bei Beiträgen über seltene Pflanzen sind Belegexemplare einem Museum zu übergeben. Zur Überprüfung der Identität des Materials können auch Angaben von Verfassenden anderer einschlägiger Arbeiten angefordert werden.
Alle Texte müssen Einzelheiten zu den am Entnahmeort beprobten Populationen enthalten.
Alle Texte müssen Einzelheiten zu den am Entnahmeort beprobten Populationen enthalten.
Berücksichtigung von biologischem und sozialem Geschlecht in der Forschung
Bitte beachten Sie die Sex and Gender in Research (SAGER) Guidelines (https://ease.org.uk/communities/gender-policy-committee/the-sager-guidelines/). Die Begriffe für das biologische Geschlecht und das durch soziale und kulturelle Umstände geprägte Geschlecht sind sorgfältig zu verwenden, damit keine Verwechslungen entstehen. Aus dem Titel des Beitrags soll klar hervorgehen, auf welches Geschlecht bzw. welche Geschlechter sich das Manuskript bezieht. Wird keine geschlechtsbezogene Analyse durchgeführt, ist dies in der Diskussion zu begründen.
Grenzen und Gebiete in SWS-Publikationen
Studien zu geopolitischen Grenzen, umstrittenen Gebieten sowie sensiblen historischen oder kulturellen Zusammenhängen müssen neutral und objektiv berichten.
Die SWS Scholarly Society nimmt zu Gebietsansprüchen in Karten, institutionellen Zugehörigkeitsangaben und Forschungsorten eine neutrale Haltung ein.
Die SWS Scholarly Society bleibt in allen geopolitischen Streitfragen unparteiisch und wahrt zugleich die ethischen Standards wissenschaftlichen Publizierens.
Hier können Sie sich an die Redaktion wenden: Kontakt zum SWS-Team
Die SWS Scholarly Society nimmt zu Gebietsansprüchen in Karten, institutionellen Zugehörigkeitsangaben und Forschungsorten eine neutrale Haltung ein.
- Wird ein Gebietsstreit festgestellt, sucht die Redaktion unter Wahrung wissenschaftlicher Integrität nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung.
- Verfassende müssen Forschungsorte und institutionelle Zugehörigkeiten korrekt und unparteiisch beschreiben.
- Gegebenenfalls zieht die Redaktion externe Quellen heran, um eine ausgewogene Darstellung sicherzustellen.
Die SWS Scholarly Society bleibt in allen geopolitischen Streitfragen unparteiisch und wahrt zugleich die ethischen Standards wissenschaftlichen Publizierens.
Hier können Sie sich an die Redaktion wenden: Kontakt zum SWS-Team